Basisrente – Der förderungsberechtigte Personenkreis der Basisrente

Die Private Vorsorge für den Ruhestand gehört in der heutigen Zeit zu den Standards der Privaten Altersvorsorge, wenn man später nicht auf Versorgungslücken stoßen will. Die gesetzliche Rente wird bei weitem nicht ausreichen, das bis dahin gewohnte Leben weiterführen zu können.
Was die staatlich geförderte Riester-Rente für Angestellte darstellt, ist die Private Basisrente für Selbständige und Freiberufler, sowie Personen die über höhere Einkommen verfügen.

Insbesondere Berufstätige, die auf eigene Rechnung arbeiten und weder gesetzlich versichert, oder einer berufsständischen Versorgung angeschlossen sind, können von der Rürup Rentenversicherung, oder auch Basisrente steuerbegünstigt profitieren. Aber auch Personengruppen die in Angestelltenverhältnissen tätig sind und über ein relativ hohes Einkommen verfügen, können die steuerlichen Vorteile der Basisrente nutzen.

Zu den Kriterien, die bei den Personengruppen im Mittelpunkt ihrer Betrachtungen stehen, gehört die steuerliche Behandlung der Basisrente. So gilt, dass nach des Inkrafttretens des Jahressteuergesetzes 2007die Private Basisrente rückwirkend für das vergangene Jahr erheblich besser steuerlich bedacht wird als bisher. Geleistete Sparbeiträge können sofort als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden, wobei andere Vorsorgeaufwendungen nicht berechnet werden müssen.

Der Anteil, der als abzugsfähig gilt, erhöht sich bis zum Jahre 2025 in jedem Jahr um zwei Prozent. Konkret bedeutet dies, dass von 2025 an 100 Prozent der Beiträge die Steuern mindern. Die maximale Obergrenze für die Einzahlungen liegt bei Alleinstehenden bei bis zu 20.000 Euro und bei Ehepaaren bis zu 40.000 Euro im Jahr.
Parallel dazu werden die ausgezahlten Renten schrittweise stärker besteuert, sodass alle Leistungen, die nach 2040 ausgezahlt werden voll der Steuer unterliegen.

Wer von den staatlichen Steuergeschenken profitieren will, sollte sich daher die private Basisrente nicht entgehen lassen, denn nicht nur Freiberufler und Selbständige können in den Genuss dieser zusätzlichen Absicherung für den Ruhestand gelangen.

Wer von dem Prinzip Basisrente- Steuer profitieren will, kann selbst, wenn man kurz vor der Verrentung steht, mit einmaligen Einzahlungen in die Rürup-Rentenversicherung schnell eine lebenslange Leibrente sichern.

Der förderberechtigte Personenkreis der Basisrente im Überblick:

  • alle einkommenssteuerpflichtigen Personen
  • Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Arbeitnehmer
  • Selbständige
  • Beamte
  • Rentner

Die Private Basisrente stellt im Ergebnis ein freiwilliges Produkt der Privaten Altersvorsorge dar. Dies bedeutet, dass es keine Verpflichtung zum Abschluss einer zusätzlichen Privaten Altersvorsorge gibt. Die Basisrente stellt somit eine Möglichkeit für jedermann dar, die Private Altersvorsorge zu betreiben und zu sichern. So stellt die Basisrente über den Personenkreis der Selbständigen und Freiberufler hinaus, eine Möglichkeit dar, auch für Angestellte und Beamte eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen.

Insbesondere die Personen, die über eine Riester-Rente nicht förderberechtigt sind oder aufgrund des Alters unter Umständen auf einen wenig lukrativen Banksparplan verwiesen werden, können über die Rürup-Rentenversicherung, bzw. die Basisrente doch noch steuerliche Förderungen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Basisrente finden Sie hier:

Nur zertifizierte Produkte sind förderfähig:
Die Zertifizierung der Basisrente

Mit der Basisrente die Altersvorsorge betreiben:
Altersvorsorge und Basisrente

Alle Vorteile der Basisrente auf einen Blick:
Die Vorteile der Basisrente

Die verschiedenen Anlageformen der Basisrente:
Die Anlageformen der Basisrente

Mit einer Investition in Fondsgebundene Produkte doppelt profitieren:
Die fondsgebundene Basisrente im Überblick

Mit Fonds optimal investieren:
Basisrente Fonds zur optimalen Anlage nutzen

Auch Beamte können die Basisrente nutzen:
Basisrente auch für Beamte