Basisrente – Hinterbliebenenschutz

Die Versicherungsbedingungen der Basisrente besagen, dass im Todesfall des Versicherten keine Leistungen an Hinterbliebene gezahlt werden. Somit wären alle bis dahin gezahlten Beiträge verloren. Dies ist ein Nachteil der Rürup-Rente, der jedoch durch den Abschluss einer speziellen Hinterbliebenenversicherung ausgeglichen werden kann.

Dieser wird heute von nahezu jeder Versicherung in Kombination mit der Basisrente angeboten. Für den Hinterbliebenenschutz gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten. Wer für den Fall eines Todes den Hinterbliebenen zumindest die bis dahin gezahlten Leistungen erhalten möchte, sollte eine Hinterbliebenenversorgung mit Beitragsrückerstattung abschließen.

Dann werden im Todesfall die Beiträge zur Rürup-Rente an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen, also Ehegatten oder Kinder, ausgezahlt. Weiterhin ist aber auch ein Hinterbliebenenschutz möglich, der nicht nur an den Ehepartner oder die Kinder, sondern auch an eine fremde Person bezahlt. Dies muss jedoch speziell vereinbart werden.

In diesem Fall werden bei Tod des Versicherten die bis dahin gezahlten Beiträge an die genannte Person ausgezahlt, die benannt wurde. Sofern der Todesfall erst während der Rentenzahlung eintritt, erhält die Person dann die eingezahlten Beiträge abzüglich der bis dahin geleisteten Rentenzahlungen ausgezahlt. Die Absicherung über die Rückerstattung der Beiträge wird in den meisten Fällen sogar ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen.

Eine weitaus größere Absicherung bieten jedoch Hinterbliebenenabsicherungen, die dem Ehegatten oder den Kindern, sofern sie noch unter 27 Jahre sind, eine garantierte Rente gewähren. Solche Versicherungen müssen auch nicht bei Abschluss der Basisrente eingeschlossen, sondern können noch nachträglich vereinbart werden.
In einigen Fällen müssen Versicherte hier jedoch Gesundheitsfragen beantworten. Wer große gesundheitliche Probleme hat, muss ggf. mit einer Ablehnung seitens der Versicherung rechnen.

Alle hier genannten Hinterbliebenenversicherungen können sowohl bei verzinslichen wie auch bei fondsgebundenen Verträgen abgeschlossen werden. Sofern die fondsgebundene Variante gewählt wird, muss jedoch eine Garantie eingeschlossen werden.

Weiterhin ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in die Basisrente zu integrieren, die dann, bei Eintritt des Versicherungsfalls, eine lebenslange garantierte Rente an den Versicherten sowie seine Familie bezahlt.

Zusatzversicherungen zur Basisrente im Überblick:

Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung:
Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert

Möglichkeiten der Zusatzversicherungen im Überblick:
Zusatzversicherungen zur Basisrente

Hinterbliebene optimal absichern:
Hinterbliebenenabsicherung und die Basisrente