Basisrente – Zusatzversicherung zur Basisrente

Die Basisrente ist zur Absicherung der Altersversorgung vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht. Aber auch Beamte und Angestellte mit hohem Einkommen profitieren von einem Abschluss der Basisrente. Um die persönliche Absicherung zu erweitern, sind Zusatzversicherungen für die Basisrente möglich.
Hierzu gehört zum einen die Berufsunfähigkeitsversicherung, denn im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit des Versicherten wäre dieser nicht abgesichert.

Als weitere notwendige Versicherung kann die Basisrente durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert werden. Diese Basisrente mit BU Versicherung ist für jeden Menschen, der aktiv im Berufsleben steht wichtig, denn die gesetzliche Absicherung ist sehr gering.

Selbständige und Freiberufler erhalten sogar überhaupt keine gesetzliche Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit. Wird der Versicherte durch eine Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig, bezahlt die Versicherung eine fest vereinbarte monatliche Rente. Diese hilft, den Lebensstandard auch in diesem Fall zu erhalten. Der Abschluss einer Basisrente mit BU stellt somit eine wichtige Alternative dar.

Die Höhe der Rente kann jeder Versicherte selbst wählen. Sie sollte in Abhängigkeit zum aktuellen Einkommen gewählt und mindestens in Höhe von 75% dessen vereinbart werden. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ist hierbei jedoch begrenzt auf die Höhe der Altersrente.

Bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder Kunde allerdings einige Punkte beachten. So sollte die Versicherung auf die abstrakte Verweisung verzichten, auch sollte eine freie Arztwahl vorhanden sein. Daher ist ein ausführlicher Vergleich der Angebote notwendig.

Für den Abschluss der Basisrente selbst ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht notwendig, für die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch schon. Somit begrenzen die Versicherungen ihr Risiko, leisten zu müssen.
Diese Gesundheitsfragen sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn falsche Angaben führen mitunter zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung kann, ebenso wie der Beitrag zur Basisrente selbst, steuerlich abgesetzt werden. Allerdings muss hierfür der Beitrag der Zusatzversicherung geringer sein als der Beitrag für die Rürup-Rente.

Der große Vorteil, den die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente bietet, ist die höhere Absetzbarkeit, denn reine Berufsunfähigkeitsversicherungen können nur bis zur jährlichen Obergrenze von 2.400 Euro angesetzt werden.

Nachteilig ist jedoch, dass bei einer Kündigung der Rürup-Rente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt wird. Ein Neuabschluss ist dann, aufgrund des höheren Lebensalters, meist deutlich teurer. Auch muss im Leistungsfall durch diese Kombination die Berufsunfähigkeitsrente voll versteuert werden.

Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gekoppelt, muss hingegen nur der Ertragsanteil versteuert werden. Anbieter von Basisrenten mit Zusatzversicherungen sind neben Banken auch Versicherungen.

Zusatzversicherungen zur Basisrente im Überblick:

Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung:
Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert

Hinterbliebene optimal absichern:
Hinterbliebenenabsicherung und die Basisrente

Mehr als bloße Absicherung:
Der Hinterbliebenenschutz der Basisrente