Basisrente – Vergleich Basisrente und Riester-Rente

Sowohl die Riester- wie auch die Rürup-Rente sind Möglichkeiten, eine private Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter nicht von staatlichen Zuschüssen abhängig zu sein. Zwar bieten beide Varianten eine staatliche Förderung, sie unterscheiden sich jedoch in einigen Bereichen stark voneinander.
Die Riester-Rente wurde für Menschen geschaffen, die in vollem Umfang in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Nur sie sind förderberechtigt und erhalten die staatlichen Zulagen. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören alle Arbeiter und Angestellten, weiterhin Empfänger von Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld sowie Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes.

Im Gegensatz hierzu kann die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, von allen Bürgern in Deutschland abgeschlossen werden, die hier der vollen Steuerpflicht unterliegen. Sie ist jedoch vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie Angestellte mit höherem Einkommen interessant.

Im Rahmen der Riester-Rente erhalten Menschen, die einen entsprechenden Vertrag (speziell zertifizierte Banksparpläne, Rentenversicherungen, Fondssparpläne) abgeschlossen und hierauf mindestens 4% ihres Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt haben, die staatliche Förderung.

Sie teilt sich in Grund- und Kinderzulage. Die Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr steht jedem Vertragsinhaber zu, sofern er die oben genannten Voraussetzungen erfüllt hat. Die Kinderzulage hingegen wird nur an ein Elternteil ausgezahlt.

Neben den Zulagen wird die Riester-Rente weiterhin durch Steuervorteile gefördert. So können die Ausgaben für einen Riester-Vertrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt hier bei 2.100,00 Euro pro Person.

Die Rürup-Rente hingegen wird nur über Steuervorteile gefördert. Allerdings liegt hier der Höchstbetrag, der als Sonderausgaben angesetzt werden kann, bei 20.000 Euro pro Person. Dieser Höchstbetrag kommt derzeit allerdings noch nicht zur Anrechnung. So können derzeit, im Jahr 2008, lediglich 66% abgesetzt werden. Pro Jahr steigt dieser Betrag dann um weitere 2%, so dass 2025 der volle Beitrag, angerechnet wird.

Bei beiden Altersvorsorgearten gilt die nachgelagerte Besteuerung. So müssen während der Beitragszahlung keine Steuern aus Zinsen und anderen Kapitalerträgen abgeführt werden, was vor allem im Hinblick auf die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer interessant ist.

Erst bei Auszahlung der Renten werden diese versteuert. Doch auch hier gibt es Unterschiede. So sind die Rentenzahlungen der Riester-Rente voll steuerpflichtig, bei der Rürup-Rente steigt der steuerpflichtige Anteil in dem Umfang, wie die Absetzbarkeit der Einzahlungen steigt.

So sind derzeit 56% der Renten steuerpflichtig, 2020 bereits 80% und im Jahr 2040 unterliegt dann der gesamte Rentenbetrag der vollen Steuerpflicht. Die Riester- wie die Rürup-Rente sollten der Altersvorsorge dienen. Daher darf der angesparte Kapitalbetrag im Rentenalter auch nicht ausgezahlt werden, sondern muss in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Lediglich bei der Riester-Rente gibt es die Möglichkeit, 30% als Einmalzahlung zu erhalten.

Weitere Informationen zur Basisrente finden Sie hier:

Nur zertifizierte Produkte sind förderfähig:
Die Zertifizierung der Basisrente

Wer kann die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen?
Der förderungsberechtigte Personenkreis der Basisrente

Alle Vorteile der Basisrente auf einen Blick:
Die Vorteile der Basisrente

Die verschiedenen Anlageformen der Basisrente:
Die Anlageformen der Basisrente

Mit einer Investition in Fondsgebundene Produkte doppelt profitieren:
Die fondsgebundene Basisrente im Überblick

Mit Fonds optimal investieren:
Basisrente Fonds zur optimalen Anlage nutzen

Auch Beamte können die Basisrente nutzen:
Basisrente auch für Beamte