Basisrente – Sonderausgaben: Basisrente Steuer und steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Die Basisrente ist eine freiwillige Rentenversicherung, die generell von jedem Menschen in Deutschland abgeschlossen werden kann. Sie ist eine Leibrente, die dem Versicherten im Alter zur Verfügung steht und so hilft, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Aufgrund der steuerlichen Förderung ist die Basisrente jedoch vor allem für Selbständige, Freiberufler und Angestellte bzw. Beamte mit hohem Einkommen interessant. Die staatliche Förderung der Leibrente bezieht sich in erster Linie auf die Absetzbarkeit der Beiträge. Die Absetzbarkeit der Basisrente Beiträge führt unweigerlich zu einem Basisrente Steuervorteil.

Diese Basisrente Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und mindern so direkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Somit haben vor allem die Personengruppen der Freiberufler und der Selbstständigen erstmals die Möglichkeit, die Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen zu bezahlen und den Basisrente Steuervorteil zu genießen.

Der maximale Betrag, der über die Steuererklärung angegeben werden kann, liegt bei 20.000 Euro pro Person. Wie viel in die Versicherung pro Jahr eingezahlt wird, kann vom aktuellen Verdienst und von der möglichen Steuerersparnis abhängig gemacht werden, denn feste monatliche Beträge müssen bei der Basisrente nicht vereinbart werden. So ist es möglich, per Jahresende eine Sonderzahlung zu leisten, um den höchst möglichen Nutzen zu erhalten.

Ein Versicherter kann derzeit jedoch noch nicht die vollen Beiträge als Sonderausgaben ansetzen. Aktuell liegt der Prozentsatz hierfür bei 66%. Er erhöht sich jedes Jahr um weitere 2%, bis schließlich 2025 der volle Beitrag abgesetzt werden kann.

Der Grund für diese Staffelung liegt in der späteren Versteuerung der Leibrente. Wer 2008 bereits Rente beantragt, muss 56% der Rente versteuern, im Jahr 2040 sind dann 100% steuerpflichtig. Um die steuerliche Förderung nutzen zu können, muss der Versicherte in Deutschland vollständig Einkommensteuerpflichtig sein, zudem muss die Basisrente einige Voraussetzungen erfüllen.

So muss sie eine lebenslange Leibrente darstellen und darf kein Kapitalwahlrecht beinhalten. Weiterhin darf die hieraus erzielte Rente erst ab einem Alter von 60 Jahren zur Verfügung stehen und nicht vererbbar, veräußerbar oder übertragbar sein.

Basisrente Sonderausgabenabzug – Basisrente Steuer und die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente

Der große Vorteil der Basisrente ist in erster Linie die steuerliche Behandlung, sowohl in der Anspar- wie auch in der Auszahlungsphase. Während der Ansparphase können die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben mindern direkt das Einkommen und somit die Steuerlast.

Wie viel bei der Basisrente Steuer gespart werden kann, richtet sich nach den Einzahlungen. Insgesamt können pro Jahr 20.000 Euro pro Person geltend gemacht werden, Ehepaare können 40.000 Euro ansetzen. Von heute bis ins Jahr 2025 können jedoch nicht die gesamten Beiträge geltend gemacht werden, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz. Dieser liegt aktuell im Jahr 2007 bei 64% und steigt pro Jahr um weitere 2% an.

 

Steuerjahr200520062007200820092010201120122013
Absetzbar60%62%64%66%68%70%72%74%76%
Steuerjahr201420152016201720182019202020212022
Absetzbar78%80%82%84%86%88%90%92%94%
Steuerjahr2023202420252026
Absetzbar96%98%vollvoll

 

Weitere Informationen rund um die Besteuerung der Basisrente:

Übersicht über die Besteuerung der Basisrente:
Basisrente und deren Besteuerung

Mit Einmalzahlungen die steuerliche Förderung nutzen:
Basisrente und Einmalzahlungen im Überblick

Günstigerprüfung durch das Finanzamt:
Basisrente und Günstigerprüfung

Beiträge zur Basisrente in der Steuererklärung geltend machen:
Basisrente und die Steuererklärung