Besteuerung Basisrente – Basisrente Steuern und die Vorteile der Steuerabzugsmöglichkeiten

Bei der Basisrente handelt es sich um eine spezielle, staatlich geförderte, Form der privaten Altersvorsorge. Die staatliche Förderung wird bei einer Basisrente allerdings nicht in Form einer direkten, finanziellen Zulage gezahlt, sondern macht sich erst über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge bemerkbar.
Die Basisrente wurde zum 01.01.2005 im Rahmen der Reformen der Rentenversicherung eingeführt und ist speziell für Selbständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte mit sehr hohem Einkommen konzipiert worden. Die Basisrente ersetzt dabei sämtliche anderen, privaten Renten- oder Lebensversicherungen, denn am dem 01.01.2005 sind diese nur noch sehr begrenzt steuerlich abzugsfähig.

Die Besteuerung der Basisrente gliedert sich grundsätzlich in zwei Teile, zum Einen die Steuerfreiheit in der Ansparphase, zum Anderen aber auch die Besteuerung in der Rentenphase.

Grundsätzlich sind Beiträge zu einer Basisrentenversicherung ab dem 01.01.2005 bis zu 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete abzugsfähig – allerdings gibt es hier eine Staffelung:

In 2005, dem Jahr der erstmaligen Steuerfreiheit der Beiträge, konnten 60% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt dieser Satz jedes Jahr um 2%, 2025 können dann also 100% der gezahlten Beiträge steuermindernd abgezogen werden.

 

Weitere Informationen zu den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:
Sonderausgabenabzug bei der Basisrente

 

Wo es eine Steuerfreiheit in der Ansparphase gibt, muss es natürlich auch eine Besteuerung in der Rentenphase geben. Die Renten aus einer Basisrente mussten in 2005 erstmalig versteuert werden, allerdings auch nur anteilig. 2005 wurden 50% der Rente steuerlich berücksichtigt, jedes Jahr steigt aber auch hier der Satz um 2%, ab 2020 allerdings nur noch um 1%. Ab 2040 sind dann die vollen Auszahlungen aus einer Basisrente steuerpflichtig.

 

Die nachgelagerte Besteuerung der Basisrente im Überblick:
Die Basisrente Besteuerung im Detail

 

Grundsätzlich stellte sich bisher immer die Frage, wie denn Zusatzversicherungen, die evtl. mit in der Basisrente enthalten sind, besteuert werden. Hier hat der Gesetzgeber nun eine klare Regelung geschaffen. Zusatzversicherungen, z.B. eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder eine Todesfallleistung, können immer dann ganz normal (wie der Sparbeitrag auch) steuerlich geltend gemacht werden, wenn der, auf die Zusatzversicherung entfallende Teil, 50% des Gesamtbeitrages nicht übersteigt.

Gerade Selbständigen und Freiberuflern eröffnet sich hier eine sehr gute Möglichkeit, sich effektiv gegen die Gefahr der Berufsunfähigkeit abzusichern und zugleich noch enorme Basisrente Steuervorteile zu nutzen.

Weitere Informationen rund um die Besteuerung der Basisrente:

Mit Einmalzahlungen die steuerliche Förderung nutzen:
Basisrente und Einmalzahlungen im Überblick

Der Sonderausgabeabzug und die steuerliche Absetzbarkeit:
Basisrente Sonderausgaben und steuerliche Absetzbarkeit

Günstigerprüfung durch das Finanzamt:
Basisrente und Günstigerprüfung

Beiträge zur Basisrente in der Steuererklärung geltend machen:
Basisrente und die Steuererklärung