Basisrente – Beamte und die Basisrente

Beamte sind Angestellte der Bundesrepublik und aufgrund dessen im Alter finanziell gut abgesichert. Trotz dessen werden sie künftig wohl von einer Kürzung der Pensionszahlungen betroffen sein, wodurch eine zusätzliche private Vorsorge nötig wird. Diese Vorsorge muss vor allem unabhängig von den Kassen der gesetzlichen Haushalte aufgebaut werden, um im Alter ausreichend versorgt und nicht auf andere Zahlungen angewiesen zu sein.
Die eigene private Vorsorge ist zum einen durch den Abschluss einer Rürup-Rente möglich, die hohe steuerliche Vorteile bietet. So können hierbei die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr. Dies ist vor allem für Beamte der höheren Verdienstgrade eine interessante Steuersparmöglichkeit.

Weiterhin erfolgt während der Zahlung der Beiträge keine Abführung von Kapitalertragssteuern, was vor allem im Hinblick auf die neue Abgeltungssteuer, die 2009 in Kraft tritt, interessant ist. Ob sie allerdings die zahlreichen Vorteile der Rürup-Rente nutzen können, kann aufgrund des fiktiven Rentenversicherungsbeitrages sowie der Kürzung des Vorwegabzuges nicht pauschal beantwortet werden, denn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden nicht geleistet.

Es steht jedoch fest, dass Beamte, die verheiratet sind und bei denen der Ehegatte Arbeitnehmer ist, ebenfalls von der Rürup-Rente und den hiermit verbundenen Steuervorteilen profitieren können. So wird der Höchstbetrag, der von Beamten steuerlich geltend gemacht werden kann, aus der Differenz von 20.000 Euro abzüglich des fiktiven prozentualen Anteils zur Pensionszahlung errechnet. Dieser Anteil wird pauschal mit 19,9%, also dem derzeitigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, angenommen.

Allerdings wird im Rahmen der Günstigerprüfung altes und neues Recht gegenübergestellt. Erst nach dieser Prüfung kann abschließend beantwortet werden, ob sich für Beamte der Abschluss einer Rürup-Rente lohnt.
Bei dieser Günstigerprüfung wird vom Finanzamt überprüft, ob der Steuerzahler nach altem oder nach neuem Recht die meisten Vorteile genießt. Das für den Steuerzahler jeweils bessere wird dann zur Anrechnung gebracht.

Zur Berechnung der steuerlichen Vorteile kann der Versicherungsberater oder der Bankberater erste Anhaltspunkte liefern.

Weitere Informationen zur Basisrente finden Sie hier:

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