Basisrente – BU als Zusatzversicherung

Eine private Altersvorsorge ist für alle Menschen zu empfehlen, vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen, denn auch hier erhalten Selbstständige und freiberuflich tätige Menschen kaum gesetzliche Leistungen.
Da diese Leistungen aber auch für rentenversicherungspflichtige Angestellte deutlich eingeschränkt sind lohnt sich ein solcher Abschluss auch für sie. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Fall einer Berufsunfähigkeit, wenn also der eigene Beruf aufgrund von Krankheit oder in Folge eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann, eine monatliche Rente, mit der der Verdienstausfall kompensiert werden kann.

Daher sollte die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente mit dem derzeitigen Verdienst nahezu übereinstimmen, um finanzielle Probleme in einem solchen Fall zu vermeiden. Bei Abschluss der Versicherung sollten Antragsteller jedoch darauf achten, dass die Versicherung von ihrer Verweisbarkeit in andere Berufe nicht Gebrauch macht. Würde diese bestehen bleiben, kann ein Maurer im Ernstfall auch für den Beruf des Sekretärs eingesetzt werden und würde dann keine Leistungen erhalten.

Die beste Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge zu verbinden, ist die Rürup-Rente mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherungskombination kann von allen steuerpflichtigen Bürgern in Deutschland abgeschlossen werden.

Der Vorteil bei dieser Kombination ist, dass so nicht nur die Beiträge für die Altersvorsorge, sondern auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind. Unter Berücksichtigung der oft hohen Beiträge für eine solche Versicherung ist dies eine gute Steuersparmöglichkeit.

Allerdings sind derzeit noch nicht 100% der gezahlten Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar. Diese liegen derzeit bei nur 66%. Pro Jahr erhöht sich jedoch die steuerliche Absetzbarkeit um weitere 2%, bis 2025 der volle Beitrag als Sonderausgaben angerechnet werden kann.

Um die steuerliche Förderbarkeit der Rürup-Rente sicherzustellen ist es jedoch notwendig, dass maximal 49% der Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung fließen. Der Restbetrag muss in die Altersvorsorge investiert werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Kombination Basisrente und Berufsunfähigkeit auch Nachteile bieten kann. So sind die Rentenzahlungen der Basisrente im Alter lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Im Fall einer Berufsunfähigkeit müsste jedoch der volle Rentenbetrag versteuert

Zusatzversicherungen zur Basisrente im Überblick:

Möglichkeiten der Zusatzversicherungen im Überblick:
Zusatzversicherungen zur Basisrente

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Hinterbliebenenabsicherung und die Basisrente

Mehr als bloße Absicherung:
Der Hinterbliebenenschutz der Basisrente