Basisrente für Selbstständige

Falls Sie selbstständig sind und eine Basisrente mit staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen suchen, bietet sich die Rürup-Rente an. Ohne eine zusätzliche private Altersvorsorge werden die Bundesbürger in Zukunft unterversorgt sein.

Vorteile einer privaten Altersvorsorge

Wer als Freiberufler einen Vertrag für private Rentenzahlungen nach dem Modell von Bert Rürup unterzeichnet, profitiert danach von staatlicher Förderung. Er kann seine privaten Renteneinzahlungen nämlich steuerlich günstig stellen. Ohne gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Absicherung sind Freiberufler im Alter nicht ausreichend abgesichert. Die Basisrente soll hier Abhilfe schaffen.
Eine Insolvenz kann dem angesparten Rentenbetrag nichts anhaben. Eventuelle Gläubiger erhalten nämlich keinen Zugriff auf das Rentenkapital. Selbstständig zu sein, verlangt eine ausreichende Absicherung für den Kranken-, Pflege- und Rentenfall. Dank einer flexiblen Beitragszahlung kann man je nach Einnahmesituation wahlweise monatlich oder jährlich in die Basisrente einzahlen. Hat man gut verdient, kann man die Zuzahlungsoption nutzen und Steuern sparen.
Nimmt man auch andere private Zusatzversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Hinterbliebenenversicherung in den Vertrag auf, kann man auch diese neben den privaten Rentenleistungen Steuer mindernd einsetzen.

Selbstständig: Die Basisrente nach Rürup

Selbstständig zu arbeiten, macht die Gehaltssituation manchmal unsicher. Daher zahlen viele Freiberufler nicht in eine Krankenkasse ein und sparen sich auch die private Renten-Zusatzversicherung. Sie verspielen damit auch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge.
Sie können somit keine Rentenleistungen als Sonderausgaben steuerbegünstig und Gewinn mindernd absetzen. Dabei kann der Zusatzrenten-Vertrag weder bei Insolvenz belastet noch beliehen werden. Die Rentenauszahlung erfolgt für einen Rürup-Vertrag, der erst nach dem 31.12.2011 unterzeichnet wurde, erst ab dem 62. Lebensjahr.
Achtung: Absetzen kann man ab 2011 nur 72 % aller einbezahlten Rentenbeiträge, danach jedes Jahr 2 % mehr. Die privaten Rentenleistungen dürfen mit maximal 20.000, respektive 40.000 € bei Verheirateten in Anrechnung gebracht werden. Später wird die Rente ganz normal besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenantrages ab. Erst ab 2040 unterliegt die Basisrente der vollen Besteuerung.

Weitere Informationen zur Basisrente finden Sie hier:

Nur zertifizierte Produkte sind förderfähig:
Die Zertifizierung der Basisrente
Mit der Basisrente die Altersvorsorge betreiben:
Altersvorsorge und Basisrente
Wer kann die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen?
Der förderungsberechtigte Personenkreis der Basisrente
Alle Vorteile der Basisrente auf einen Blick:
Die Vorteile der Basisrente
Die verschiedenen Anlageformen der Basisrente:
Die Anlageformen der Basisrente
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Basisrente Fonds zur optimalen Anlage nutzen
Auch Beamte können die Basisrente nutzen:
Basisrente auch für Beamte